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Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Messeaufenthalt vor. Hier finden Sie alle dafür relevanten Informationen

Unsere Partner

Auf der iba dreht sich alles um die Kernbereiche des Bäcker- und Konditorenhandwerks. Da dürfen die starken Branchenpartner nicht fehlen.

Öffnungszeiten

Sonntag bis Mittwoch
09:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag
09:30 bis 17:00 Uhr

In 2025 geht die Leitmesse in die nächste Runde und heißt Sie vom 18. - 22. Mai 2025 in Düsseldorf willkommen.

Besucherservice: 
T +49 89 189 149 556
besucher@iba-tradefair.com

Eine Messe, viele Netzwerke

Beeindruckende Teigkreationen, viele Innovationen und zahlreiche persönliche Austauschmöglichkeiten: Freuen Sie sich auf die iba 2025! Folgen Sie uns für noch mehr iba-Vorfreude. 

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Aufenthalt

Möchten Sie für sich selbst, Ihre Kunden oder Partner eine Unterkunft buchen? Nutzen Sie die Buchungsplattformen unserer beiden Service-Partner.

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Visa-Informationen

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland generell kein Visum. Alle sonstigen Teilnehmer sind grundsätzlich uneingeschränkt visumspflichtig.

Unter folgendem Link finden Sie eine Staatenliste zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise nach Deutschland: Auswärtiges Amt

Übrigens: Für den Besuch der Messe benötigen Sie kein offizielles Einladungsschreiben. Ihr Botschafter/Konsulat verlangt von Ihnen dennoch ein Einladungsschreiben? Bitte kontaktieren Sie unsere Auslandsvertretung in Ihrem Land.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Visa-Angelegenheiten finden Sie hier.

FAQ: Noch Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und alle wichtigen Informationen zur iba 2025!

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Nutzungshinweise:

Logo und Name der iba sind rechtliches Eigentum des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und als Marke geschützt. Gerne stellen wir Dritten den Download des Logos und der sonstigen Materialien zur Verfügung, jedoch ausschließlich zur Nutzung in Zusammenhang mit der iba, z. B. für einen Hinweis auf die eigene Messeteilnahme oder zur Unterstützung der journalistischen Berichterstattung.

Das Logo ist eine zusammengehörende Einheit und darf ausschließlich in der hier bereitgestellten Form genutzt werden. Das Logo darf nicht neu gezeichnet, verzerrt oder geändert werden und muss der zur Verfügung gestellten Originaldruckvorlage entsprechen. Ebenso unterliegen die sonstigen Materialien (wie der Geländeplan) dem Urheberrecht und dürfen nur in der zuvor beschriebenen Weise genutzt und nicht verändert werden.